Bundeserhebung, die in Anwendung der Verordnung über die statistischen Erhebungen des Bundes vom 30. Juni 1993 und des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) vom 18. März 1994 durchgeführt wird.
Anhang zur Verordnung über die statistischen Erhebungen des Bundes
Erhebungsorgan: |
Bundesamt für Statistik |
Erhebungsgegenstand: |
Soziodemografische Merkmale, Angaben über die Aufenthalte, Diagnose- und Operationscodes stationär behandelter Personen |
Art der Erhebung und Erhebungsmethode: |
Vollerhebung |
Befragte: |
Krankenhäuser, Geburtshäuser |
Auskunftspflicht: |
Obligatorisch |
Zeitpunkt der Durchführung: |
- |
Periodizität: |
Jährlich |
Mitwirkende bei der Durchführung: |
Kantone |
Besondere Bestimmungen: |
Die Kantone sorgen für die Durchführung der Erhebung in ihrem Gebiet. Sie melden dem BFS Neugründungen und Aufhebungen von Betrieben. Die Diagnosen und verwandte Gesundheitsprobleme sind mit dem Code der Internationalen Klassifikation der Krankheiten (ICD), 10. Revision, die diagnostischen und operativen Eingriffe nach dem Code der CHOP, der adaptierten schweizerischen Ausgabe der amerikanischen Operationsklassifikation, ICD-9-CM-Vol. 3, zu schlüsseln.
|