Organisation und rechtliche Grundlagen
Das Walliser Gesundheitsobservatorium ist vom Kanton mit der Koordination, Sammlung, Plausibilisierung und Lieferung der gesundheitsstatistischen Erhebungen beauftragt.
Gemäss dem kantonalen Gesundheitsgesetz ist das Walliser Gesundheitsobservatorium beauftragt, gesundheitsrelevante Daten zu erfassen und auszuwerten. Insbesondere ist es für die kantonalen und eidgenössischen statistischen Erhebungen im Gesundheitsbereich zuständig [800.1].
Die kantonalen statistischen Erhebungen stützen sich auf verschiedene Gesetzesgrundlagen, darunter das Gesetz über die Krankenanstalten und -institutionen (GKAI) [800.10] und das Gesetz über die Langzeitpflege [805.1]. Gemäss der Verordnung über die kantonale Gesundheitsstatistik [810.41], sind diese Erhebungen Gegenstand von Richtlinien des Gesundheitsdepartements.
Die statisischen Erhebungen des Bundes basieren auf dem Bundesstatistikgesetz (BStatG) [SR 431.01] und dessen Verordnung [SR 431.012.1], sowie auf dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) [SR 832.10]. Die Kantone sind für die Durchführung dieser Erhebungen auf ihrem Gebiet zuständig (Statistik der Krankenhäuser, der sozialmedizinischen Institutionen und der Hilfe und Pflege zu Hause).
Die gesundheitsstatistischen Erhebungen entsprechen Deklarationen, welche auf der Verantwortlichkeit der Gesundheitsinstitutionen basieren und mehreren Auswertungsschritten entsprechen (Kanton, Bund). Im Rahmen seiner Aufgaben stellt das Gesundheitsobservatorium auf kantonaler Ebene in Zusammenarbeit mit der Dienststelle für Gesundheitswesen und den auskunftspflichtigen Institutionen die Organisation der gesundheitsstatistischen Erhebungen sicher.
Jede gesundheitsstatistische Erhebung ist Gegenstand eines spezifischen Verfahrens zur Kontrolle und Plausibilisierung durch das Gesundheitsobservatorium. Sobald die Daten der Erhebungen validiert sind, werden sie in Datenbanken abgespeichert. Die Daten der Erhebungen werden anschliessend unter Berücksichtigung der Gesetzesgrundlagen ausgewertet.